10.BIMSCHV

PARAFFINISCHEN DIESEL ANERKENNEN

Die 10. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) stellt Anforderungen an die Beschaffenheit von Ottokraftstoffen, Dieselkraftstoff, Biodiesel, Ethanolkraftstoff, Flüssiggaskraftstoff, Erdgas und Biogas sowie Pflanzenölkraftstoff. Ihre Bedeutung geht allerdings weit über die technische Frage der Novellierung der Auszeichnung von Kraftstoffen an Tankstellen entsprechend den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers hinaus. Sie spielt eine wichtige Rolle bei der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Verkehrssektor.

Im Auftrag der Bundesregierung hat die Arbeitsgruppe 1 der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität den Einsatz von strombasierten Kraftstoffen (PtL) zur Umsetzung der THG-Minderungsziele im Verkehrssektor im Jahr 2030 eingehend untersucht. In ihrem im März 2019 vorgelegten Zwischenbericht definiert die AG 1 für das Jahr 2030 einen Zielkorridor von strombasierten Kraftstoffen von 2,1 bis 8,4 Prozent bezogen auf den gesamten Endenergiebedarf des Verkehrssektors. Dazu kommt ein erheblicher Bedarf an fortschrittlichen Biokraftstoffen.

Es herrscht Einvernehmen bei den Fachleuten, dass beim Diesel als Beimischung vor allem erneuerbare paraffinische Komponenten zum Einsatz kommen werden. Es gibt darüber hinaus bereits heute Unternehmen, die diese paraffinischen Dieselkraftstoffe auch als Reinkraftstoffe vermarkten möchten. Die entsprechende Norm für paraffinische Dieselkraftstoffe aus Synthese (zum Beispiel E-Fuels) oder Hydrierungsverfahren (HVO/HUCO zum Beispiel aus Hydrierung von Reststoffen), die EN 15940, ist im August 2018 veröffentlicht worden.

Unsere Position

en2x schlägt vor, paraffinischen Diesel gemäß Norm DIN EN 15940 auch als Reinkraftstoff in die 10. BImSchV aufzunehmen und damit für den Verkauf an deutschen Tankstellen freizugeben. In vielen Nachbarländern ist dies bereits der Fall. en2x hat mit weiteren Verbänden aus dem Energie- und Mobilitätssektor sowie mit Fahrzeugherstellern in einem offenen Brief an die Bundesregierung gewandt und ein Positionspapier veröffentlicht.

Wir begrüßen, dass die Bundesregierung am 18.6. die lang geforderte Aktualisierung der 10. BImSchV eingeleitet hat und damit den Weg für paraffinischen Diesel und synthetische Kraftstoffe freimacht. Im Rahmen der Verbändeanhörung hat en2x umfängliche Anmerkungen zur Neuformulierung und Steigerung des Einsatzes erneuerbarer Kraftstoffe eingereicht.

Zur en2x Stellungnahme

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